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Revision Verkehrssteuergesetz (VSG)

Revision Verkehrssteuergesetz (VSG)

AVK nimmt die Botschaft des Regierungsrats wohlwollend zur Kenntnis

Die Aargauische Verkehrskonferenz AVK hat sich in der Anhörungsphase grundsätzlich positiv zum Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Motorfahrzeugen geäussert, positionierte sich jedoch auch klar gegen die Übervorteilung von Alternativen Antrieben. Nun hat der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat vom 22. September 2023 mitgeteilt, dass er auf die ökologische Tarifanpassung verzichten möchte. Die kritische Haltung der AVK, weiteren Organisationen sowie Parteien hat offenbar Wirkung gezeigt.

Die Revision des Verkehrssteuergesetzes (VSG) ist aus Sicht der Aargauischen Verkehrskonferenz sinnvoll und die dahinterstehenden Überlegungen sind legitim. Ebenfalls wird begrüsst, dass die Anpassung saldoneutral gestaltet werden soll. Aus AVK-Sicht ist es absolut richtig, die Bemessungsgrundlage dem Wandel der Zeit anzugleichen und dadurch die Benachteiligung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu vermeiden. Die Kombination aus Leistung und Gewicht zur Einstufung der Tarifklasse ist fair. Die AVK freut sich, dass diese Argumentation im Anhörungsprozess auf eine breite Zustimmung stiess.

Berechtigter Verzicht auf Rabatte für Fahrzeuge mit alternativer Antriebstechnologie
Nicht einverstanden war die Aargauische Verkehrskonferenz und ihre Mitglieder mit der ursprünglichen Absicht, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben mit Rabatten zu bevorzugen. Eine Quersubventionierung der E-Mobilität durch Einnahmen bei den Verbrennerfahrzeugen wird seitens der AVK entschieden abgelehnt. Nun hat der Regierungsrat diesen Vorschlag aufgrund berechtigter Einwände von verschiedenen Seiten gekippt. «Der Verzicht auf die ökologische Tarifanpassung ist absolut folgerichtig und wir unterstützen daher die Botschaft des Regierungsrats. Die Mitglieder der AVK begrüssen den Technologiewandel hin zu ökologischen Alternativen und tragen diesen mit, jedoch ist der zusätzliche Eingriff durch staatliche verordnete Umverteilung zu Lasten einer anderen Anspruchsgruppe nicht akzeptabel. Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein Selbstläufer und passiert mittelfristig von selbst, wie die stetig steigenden Verkaufszahlen bei Elektrofahrzeugen beweisen.» lässt sich Stefan Huwyler, Präsident der Aargauischen Verkehrskonferenz und FDP-Grossrat verlauten.

Ein Ausspielen der verschiedenen Antriebsformen ist vielmehr kontraproduktiv, da eine rasche Umrüstung des gesamten MIV auf Elektroantrieb logistisch gar nicht möglich wäre und zudem die Stromknappheit zusätzlich verschärfen würde. Die AVK ist überzeugt, mit der nun als Entwurf vorliegenden neuen Gesetzesgrundlage eine faire Besteuerung für alle Fahrzeughalter/innen zu schaffen und vertritt die Meinung, dass mit den Korrekturfaktoren die Ziele der Klimapolitik (Stichwort Dekarbonisierung) ausreichend berücksichtigt werden.

«Flat Tax» für Veteranenfahrzeuge

Die Aargauische Verkehrskonferenz engagiert sich ebenfalls für die Halter/innen von Veteranenfahrzeugen und weist darauf hin, dass diese Szene eine nicht zu unterschätzende Wirtschaftsleistung erbringt. Die Kultivierung historischer Fahrzeuge darf auch als wichtiger Bestandteil unserer Industrialisierungsgeschichte anerkannt werden. Daher spricht sich die AVK für die Einführung einer «Flat Tax» aus. Für nach Code 180 geprüfte Veteranenfahrzeuge soll eine Pauschale eingeführt werden. Als Referenz könnten die Tarife in den Kantonen BS und BL gelten: CHF 180.00 / pro Jahr für Veteranen-PW und CHF 50.00 / pro Jahr für Veteranenmotorräder. Leider wurde dieser Punkt in der Botschaft des Regierungsrates nicht aufgenommen. Die AVK prüft, ob dieser Vorschlag für die parlamentarische Beratung erneut eingebracht werden soll.

Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an:
GR Stefan Huwyler, Präsident AVK, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (076 527 17 28) oder Claudio Erdin, Sekretär AVK, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (062 746 20 40)

 

 

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Information

Die Aargauischen am Strassenverkehr interessierten Vereine, Verbände, Stiftungen, Interessengemeinschaften oder sonstige Gesellschaften (natürliche und juristische Personen) haben unter dem Namen Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) beschlossen, enger zusammenzurücken. Dauernde, sehr oft koordinierte Angriffe von Mobilitäts- und damit vielfach auch Wirtschafts- und Gesellschaftsgegnern sollen in geeigneter, abgestimmter Form und getragen von allen Betroffenen besser abgewehrt werden.